(09-01-2015, 17:25)indymaya schrieb: In Mohammed Karikaturen, Blasphemie zu sehen würde voraussetzen, dass Mohammed, Gott ist.
Nein, das setzt es eben nicht voraus. Ich habe die Definition im Strafrechtsparagraphen oben gepostet. Die rechtliche Definition von Blasphemie haengt weder von der Existenz eines Gottes, seiner genauen Natur, noch von der Art der Religion oder des Bekenntnisses ab. Es ist einzig und allein massgeblich, ob Deine Ausfuehrung das weltanschauliche Bekenntnis, und dabei egal welches, von wem auch immer, so beschimpft, dass sie droht, die oeffentliche Ordnung zu stoeren.
Uebrigens ist Dein Beispiel des Laecherlichmachens des Vaters und des Sohnes im Radio eben gerade deshalb rechtlicherseits keine Blasphemie, weil es, wie Du selbst sagst, niemanden juckt. Es stoert nicht die oeffentliche Ordnung, also ist es keine Blasphemie. So ist das halt mit dem Strafrecht.

