14-01-2015, 12:19
(14-01-2015, 11:27)Wilhelm schrieb: Es wird hier von "Beschimpfen" geredet, aber wie steht es mit Kritik und anderer Auslegung?
Ich habe mich dazu ja schon im anderen Thread geaeussert. Sachliche Kritik und andere Auslegung ist im Prinzip natuerlich erlaubt. Allerdings laesst mir das Gesetz ein wenig zu viel Spielraum fuer die Richter. Wenn man sich so einige Urteile anschaut, wie das gegen einen Aufkleber mit „Lieber eine befleckte Verhütung als eine unbefleckte Empfängnis“, so sehen die etwas fragwuerdig aus.
Ich bin dafuer den Paragraphen restlos zu streichen, aehnlich wie in den angelsaechsischen Laendern. Allerdings neige ich sowieso dazu, der freien Meinungsaeusserung generell Vorrang vor irgendwelchem "Schutz vor boesen Worten" zu geben, da solche Schutzgesetze leicht dazu missbraucht werden koennen, Kritik abzuwuergen; wobei letzteres mit Einfluss und/oder Geld leicht zu erkaufen ist. D.h., ich sehe auch Tatbestaende wie Beleidigung, ausser zur Erschleichung eines persoenlichen Vorteils, als abschaffenswert an. Ich habe das in den USA sehr schaetzen gelernt, dass man im Prinzip sagen kann, was man will, ohne Repressalien befuerchten zu muessen (wenn man nicht gerade konkrete Plaene zur Beseitigung der Regierung schmiedet). Das tut auch der Netzkultur gut.

