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§ 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvere
#4
(14-01-2015, 12:27)Ekkard schrieb: Es gibt gewisse Regeln der Höflichkeit und der Begegnung "auf Augenhöhe". Diese Regeln einzuhalten, ggf. durchzusetzen dient dem friedlichen Miteinander. [...]

Ich persönlich bin der Auffassung, dass ganze Gemeinschaften keines derart allgemeinen gesetzlichen Schutzes bedürfen, der Einzelne vor mir indes sehr wohl.

Wobei die USA zeigen, dass auch der gesetzliche Schutz des Einzelnen vor Worten unnoetig ist. Es gibt schlicht gesellschaftliche Mechanismen, die das erledigen. Der Gesetzgeber ist in diesem Zusammenhang unnoetig.
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RE: § 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvere - von Ulan - 14-01-2015, 12:34
... - von Gundi - 16-01-2015, 10:17
... - von Gundi - 19-01-2015, 17:39

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