15-01-2015, 23:55
Dieser Paragraph 166 StGB dürfte wohl kaum noch zur Geltung kommen da es heute wohl kaum noch eine Beschimpfung gibt, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Was kann man da noch diskutieren?
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§ 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvere
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