05-03-2015, 13:15
Ich wiederhole nochmals das juristische Argument: Was soll eine rechtlich irrelevante Leerformel in einem im Übrigen rechtlich bindenden Text? Sollen die Bürger sich gegenseitig vor dem Verfassungsgericht verklagen, weil der Andere sich nicht auf (einen) Gott bezieht?
Was vormals bei Preussens z. B. sinnvoll gewesen sein mag, erweist sich in unserer Demokratie als hanebüchen.
Was vormals bei Preussens z. B. sinnvoll gewesen sein mag, erweist sich in unserer Demokratie als hanebüchen.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard