05-03-2015, 16:28
Ein Gottesbezug hat in einer modernen Verfassung nichts zu suchen. Zu dieser Erkenntnis sind die USA z.B. schon im 18. Jahrhundert gekommen, weshalb Gott dort in der Verfassung nicht vorkommt.
Eine Verfassung ist der geltende Rechtsrahmen fuer alle Buerger eines Landes. Als solcher muss sie auch alle Buerger ansprechen. Der Gottesbezug ist dabei ausgrenzend, also problematisch. Man muss einen solchen Fehler nicht gleich bei der Grundsteinlegung des Gebaeudes machen.
Eine Verfassung ist der geltende Rechtsrahmen fuer alle Buerger eines Landes. Als solcher muss sie auch alle Buerger ansprechen. Der Gottesbezug ist dabei ausgrenzend, also problematisch. Man muss einen solchen Fehler nicht gleich bei der Grundsteinlegung des Gebaeudes machen.

