10-06-2015, 02:25
(10-06-2015, 01:44)Erich schrieb:indymaya schrieb:Erich schrieb:Praktizierte Homosexualität ist und bleibt eine schwere Sünde, eine Todsünde.
Müsstest du belegen.
S. hier: *http://kath-zdw.ch/maria/suenden.html
Zitat daraus: Wo ausserhalb der Ehe (Anmerkung von mir: gemeint ist selbstredend die Ehe zwischen Mann und Frau) eine geschlechtliche Befriedigung gesucht wird, handelt es sich immer um eine Todsünde. ... Männer und Frauen, die unter ihresgleichen sich vergehen, begehen die sodomitische Sünde (Homosexualität)
So sieht es wenigstens die RKK. Ich nehme an, sie stimmt hier inhaltlich nicht nur mit Evangelikalen, sondern auch mit der Orthodoxie überein.
Zitat:Aber trotzdem ist die Sexualität der Menschen vorgegeben weil Gott den Menschen als Mann und Frau schuf.
Sich mit dem Verhalten von Tieren zu rechtfertigen spricht für sich.
Na wie nennt man den Fortpflanzung bei Tieren,sind die asexuell, haben die keine Triebe, keine Begierden.
Kirche ändert da sowieso alle naslang ihre Ansichten, wie immer, wozu brauchts da überhaupt noch eine Bibel.
Da werden auch Menschen Tieren gleichgestellt von den Nächstenliebenden.
""...die sich im unbesonnen Übermut vornehmen, mit einer Jüdin, einer Sarazenin oder einem wilden Tier zu verkehren oder sonst etwas gegen die Natur gerichtetes..." (Konzil von Arles 1275)"
Gut das man da nicht antisemitisch oder rassistisch ist.
Dann ist Sex ausserhalb der Ehe verboten, streng nach der Heirat.
Da das aber auch Ärger macht kommt schon das Hintertürchen, für Scheidungen.
"In der Kirche kommt sie dadurch zustande, dass sie das wirklich wollen und nicht nur erklären. Diese Forderung – das sogenannte Konsensprinzip – ist entstanden, um die Entscheidung zur Ehe den Brautleuten allein zuzuschreiben, nicht ihren Familien. Und da die kirchliche Ehe in aller Regel auch ein Sakrament ist, ist der Wille beider Partner (und nur dieser Partner), dieses Sakrament zu empfangen, unerlässlich. Das kirchliche Recht formuliert daher:
"Die Ehe kommt durch den Konsens der Partner zustande, der zwischen rechtlich dazu befähigten Personen in rechtmäßiger Weise kundgetan wird; dieser Konsens kann durch keine menschliche Macht ersetzt werden" (can. 1057 § 1 CIC).
Dieses Konsensprinzip hat gravierende Folgen.
Ausschlaggebend für die Gültigkeit der Ehe ist nicht, was die Brautleute vor dem Priester gesagt haben, sondern was sie gewollt haben. Zur Verdeutlichung: Kein Bräutigam wird bei der Trauung auf die Frage,
ob er seiner Braut die Treue halten wolle, mit "Nein" antworten.
Dennoch kann es sein, dass er nicht treu sein will! Und auf dieses Wollen kommt es für die Gültigkeit der Ehe an. "
*http://www.dioezesangericht.de/offizialat/ehenichtigkeit/beispiele-fuer-die-ungueltigkeit-von-ehen/maengel-im-ehewillen/
Na da kann man doch leicht geschieden werden, straflos.
Kirche ist sowas von beliebig wenn sie keine Macht hat, ein Fähnchen im Wind der Zeit.
Rückgrat geht anders.
