11-06-2015, 01:16
Ich bin 72 Jahre alt und genieße das Leben als Rentner zusammen mit meiner Frau. Aber es gibt Lebensumstände, die ich weder unbewusst noch gar mit vollem Bewusstsein erfahren will. Da würde ich den Tod vorziehen. Deshalb habe ich eine Patientenverfügung getroffen. Danach können lebenserhaltende Funktionen von Maschinen ausgeschaltet werden. Ich würde gern auch aktive Sterbehilfe in bestimmten, von mir exakt festgelegten Situationen in Anspruch nehmen. Das erlaubt jedoch das dt. Gesetz bisher nicht. Das sollte geändert werden.
Einziger Eigentümer seines Lebens ist der Lebende selbst. Und der soll auch bestimmen dürfen, unter welchen Umständen er nicht mehr leben möchte.
Religiös geprägte Ethik verweigerte in D bisher erfolgreich die Selbstbestimmung über das eigene Leben. "Gott gab es, das Leben, nur Gott darf es nehmen" mögen Gläubige beherzigen. Niemand soll gegen seinen Willen sterben, aber ein geistig gesunder Volljähriger, der die Umstände festlegt, unter welchen er nicht mehr leben will, aber nicht mehr in der Lage ist, den Suizid durchzuführen, dem sollte geltendes Recht keine Hindernisse in den Weg legen, aktive Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen.
Einziger Eigentümer seines Lebens ist der Lebende selbst. Und der soll auch bestimmen dürfen, unter welchen Umständen er nicht mehr leben möchte.
Religiös geprägte Ethik verweigerte in D bisher erfolgreich die Selbstbestimmung über das eigene Leben. "Gott gab es, das Leben, nur Gott darf es nehmen" mögen Gläubige beherzigen. Niemand soll gegen seinen Willen sterben, aber ein geistig gesunder Volljähriger, der die Umstände festlegt, unter welchen er nicht mehr leben will, aber nicht mehr in der Lage ist, den Suizid durchzuführen, dem sollte geltendes Recht keine Hindernisse in den Weg legen, aktive Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen.