12-06-2015, 14:57
(11-06-2015, 18:44)indymaya schrieb:(11-06-2015, 16:37)Erich schrieb: Aktive Sterbehilfe sollte lediglich den Wenigen zu Gute kommen, die verfügt haben, unter welchen Umständen sie nicht mehr leben wollen, selbst aber nicht mehr in der Lage sind, Suizid zu begehen.Wird dann irgendwann so sein, dass wegen der "Wenigen", sich Pflegebedürftige genötigt sehen, durch eine solche "Verfügung", Gesellschaft oder Angehörige zu entlasten.
Solange aber Pflegegeld und Rentenzahlungen üppig fließen wird von den liebenden Menschen noch in eine Herz - Lungenmaschine investiert, Verfügung oder nicht.
Die Freiheit, sich zu entscheiden, ob jemand als im höchsten Grad Dementer oder ohne Ich-Bewusstsein vor sich dahindämmern will oder nicht, sollte auch in D jeder in Anspruch nehmen dürfen, egal, welche Sicht Religionen dazu vertreten.
Eine für alle Sicherheit bietende Regelung der aktiven Sterbehilfe traf Belgien. Den Text dieses Anfang unseres Jh verabschiedeten einschlägigen belgischen Gesetzes las ich. Ich konnte keine Lücke erkennen, die Missbrauch ermöglicht. (Der kürzlich durchgeführten Ausdehnung dieses Rechts auf Kinder und Jugendliche stimme ich allerdings nicht zu). Das NL-Recht birgt vielleicht ähnliche Sicherheit vor Missbrauch. Aber das las ich nicht.
Um aktive Sterbehilfe zu verhindern, konstruieren manche christliche Konfessionen künstlich Gründe, die einfach nicht zutreffen (wie übrigens auch bei der Homoehe). Die Kirchen sollten meinetwegen von der Kanzel herunter denen Strafe im Jenseits zu predigen, die aktive Sterbehilfe in Anspruch nehmen oder sie durchführen. Darüber hinaus sollten sie aber die Rechtsbildung auch in diesem Zusammenhang der Gesellschaft überlassen und auch keine Gründe konstruieren, die angeblichen und sinnfreien Gottesgeboten irdischen Sinn zu verleihen versuchen.
Weg mit den Resten religiösen Einflusses auf dt. Recht!!!

