23-06-2015, 12:31
Also ich muss gestehen, dass ich mir über Zwangseinweisungen einer Person, die keine Verbrechen beging, in die Psychiatrie bisher kein sachlich fundiertes Urteil zutraue. Wenn jemad allerdings im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte den Tod einem schweren schweren physischen Leiden vorzuziehen erwägt, dann wäre dessen Zwangseinweisung m.M.n. ein Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht.
Aber Selbsttötung verstößt in jedem Fall gegen christliche Ethik, die im Gegensatz zu früheren Zeiten die Bildung geltendes Rechts nur noch wenig beeinflusst. Früher war der Satz "was Gott schenkte, darf nur Gott nehmen" rechtsrelevant und Suizid verboten, Versuche unter Strafe gestellt. Gut, dass solche und ähnliche religionsbedingte "Überlebensstrategien"
im dt. Recht nicht mehr berücksichtigt werden.
Aber Selbsttötung verstößt in jedem Fall gegen christliche Ethik, die im Gegensatz zu früheren Zeiten die Bildung geltendes Rechts nur noch wenig beeinflusst. Früher war der Satz "was Gott schenkte, darf nur Gott nehmen" rechtsrelevant und Suizid verboten, Versuche unter Strafe gestellt. Gut, dass solche und ähnliche religionsbedingte "Überlebensstrategien"
