30-06-2015, 12:33
(30-06-2015, 00:08)Bion schrieb: Das iranische Recht basiert auf der dschafaritischen Rechtsschule, das saudi-arabische Recht auf der dogmatischen Form des sunnitischen Islams hanbalitischer Prägung.Jou. Da gibt`s gewaltige Unterschiede. Die zur Steinigung Verurteilten z.B. werden in Saudi-Arabien lediglich bis zum Gürtel eingegraben, im Iran aber bis zum Hals. Und eine der 4 Rechtsschulen des sunnitischen Islam ist sogar ausgesprochen frauenfreundlich. Frauen genießen nach dieser Rechtsschule bei Apostasie den Vorzug, nicht hingerichtet sondern lediglich eingesperrt zu werden. Und das ist natürlich auch gerecht, wo doch die Männer auch die gesitige Kraft betreffend lt. Sure 4, 34 von Allah bevorzugt ausgestattet sind,, was in der Scharia bei Bezeugung vor Gericht auch konsequent berücksichtigt wird, indem das Zeugnis eines Mannes den gleichen Wert hat wie das 2er Frauen.
Also, man sieht, dass die Unterschiede zwischen den Rechtsschulen wahrlich groß sind.
Schrecklich, dass westliche Kolonialherren in den von ihnen kontrollierten islamischen Gebieten dieses Gottesrecht ganz oder teilweise abgeschafft hatten. Aber es erlebt ja heute seine Renaissance.

