07-07-2015, 10:48
(07-07-2015, 10:15)Berliner schrieb: Ich habe von diesem Fall gehört. Du stellst ihn falsch dar. Das Kind ertrank in der Badewanne im Beisein eines anderen Kindes. Das, was man der Mutter vorwerfen könnte ist, dass es wenige Minuten lang die Kinder allein ließ. Ich kenne das Urteil nicht. Möglicherweise ist sie wegen Verletzung der Aufsichtspflicht verurteilt worden. In den Zeitungen konnte man davon lesen.
Falsch, hier der entsprechende Zeitungsbricht darüber:
Zitat:Staatsanwalt Heribert Kaune-Gebhardt wirkt ratlos. Der 39-jährige Experte für Kapitalverbrechen verliest an diesem Montag im Saal 147 des Wuppertaler Landgerichts die Tötungs-Anklage gegen die Pflegemutter Kaja G. Für den Ermittler steht fest, dass die 38-jährige Angeklagte am 18. März dieses Jahres ihre fünfjährige Pflegetochter Talea umgebracht hat - erstickt in einer Badewanne mit kaltem Wasser.
Doch Kaune-Gebhardt sucht immer noch nach einem Motiv für das grausame Tötungsdelikt. Auch beim Prozessauftakt hüllt sich die angeklagte Pflegemutter in Schweigen. "Es gibt keinen objektiven Tatzeugen", sagt der Staatsanwalt. Kaja G. sei bei der Tat alleine mit Talea in ihrer Wohnung gewesen.
Womöglich liege das Tötungs-Motiv "in Überforderung" oder "missglückten Erziehungsmethoden", erklärt der Staatsanwalt, "aber das ist alles Spekulation." Bei ihrer Verhaftung hatte Kaja G., eine gläubige Mormonin und selbst Mutter zweier Kinder, die Tötung ihrer Pflegetochter energisch bestritten, dann brach sie zusammen und musste in der Psychiatrie behandelt werden. Seither schweigt die Angeklagte, die seit sieben Monaten in Untersuchungshaft sitzt.
Laut Anklageschrift soll Kaja G. das Kind, das mit teils faustgroßen Blutergüssen übersät war, durch "Ersticken mit der Hand oder einem unbekannten Gegenstand" getötet haben. Die von der Pflegemuter alarmierten Rettungssanitäter fanden das Kind in einer Badewanne mit kaltem Wasser, der kleine Körper war "massiv unterkühlt", sagt Ankläger Kaune-Gebhardt. In ihrer achtseitigen Anklageschrift geht die Staatsanwaltschaft davon aus, das Kaja G, eine gelernte Arzthelferin und Bürokauffrau, ihr Pflegekind geschlagen, misshandelt und schließlich erstickt hat.
Die medizinischen Gutachten kommen zu dem Ergebnis, dass Talea "mit hoher Wahrscheinlichkeit" erstickt worden ist.
Allerdings können die Gutachter auch nicht ausschließen, dass das Mädchen letztlich durch Unterkühlung in der Badewanne gestorben ist. In diesen nicht eindeutigen Gutachten sieht die Verteidigung von Kaja G. ihre Chance, das Anklagekonstrukt zu erschüttern. "Die Anklage ist sehr dünn, spekulativ und in sich widersprüchlich", erklärte Rechtsanwalt Michael Kaps vor Journalisten.
Andererseits muss sich die Verteidigung darauf einstellen, dass ihre Mandantin unter Umständen sogar wegen Mordes, also zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe, verurteilt werden kann. Bei Totschlag droht der Angeklagten eine Höchststrafe von 15 Jahren Gefängnis. Die 5. Große Strafkammer des Wuppertaler Landgerichts hat die Prozessbeteiligten in ihrem Eröffnungsbeschluss darauf hingewiesen, dass die wegen Totschlags angeklagte Kaja G. unter Umständen auch wegen "Mordes durch Unterlassen" verurteilt werden könne. Offenbar geht die Kammer davon aus, dass Talea von ihrer Pflegemutter umgebracht worden sein könnte, um andere Straftaten wie Körperverletzung und Misshandlung zu verdecken. Quelle: "http://www.sueddeutsche.de/panorama/pflegemutter-vor-gericht-erstickt-im-kalten-wasser-1.522558"
Die Frau wurde zu 8 Jahren verurteilt (hier das Urteil nebst Begründung: "https://openjur.de/u/135898.html") Ich zitiere aus dem Urteil:
Zitat:Am 18.03.2008 misshandelte die Angeklagte ihre 5-jährige Pflegetochter T, verschloss deren Atemöffnungen mindestens 20 Sekunden lang und unterkühlte sie durch kaltes Wasser, sodass das Kind noch am selben Abend verstarb. (...)
Entgegen der Ankündigung der Angeklagten gegenüber dem Jugendamt stand dem Pflegekind, das sie am 07.09.2007 in Obhut nahm, in ihrem Haushalt kein eigenes Zimmer zur Verfügung, was indes auch nicht Voraussetzung für die Eignung zur Übernahme einer Bereitschaftspflege war. Angedacht war von der Angeklagten und ihrem Ehemann insoweit, dass elterliche Schlafzimmer in die obere Wohnung, in den bisherigen Spiel- und Arbeitsraum zu verlegen, wodurch ein weiterer Raum für ein Kinderzimmer in der unteren Wohnung geschaffen worden wäre. (...)
Von Oktober 2007 an waren der Zeugin Y im Kindergarten vermehrt blaue Flecke und Kratzer an dem Pflegekind der Angeklagten aufgefallen. Auf Nachfrage hatte T (das Opfer) diese immer damit erklärt, dass sie gefallen sei, sich gestoßen oder gekratzt habe. Weil die übrige Entwicklung des Kindes, seit dem es sich im Haushalt der Familie der Angeklagten befand, aus Sicht der Kindergartenleiterin sehr positiv verlaufen war, erfüllten sie diese ersten Beobachtungen zunächst nicht mit Argwohn. Das Kind verhielt sich in der Einrichtung ausgeglichener, war fröhlich und berichtete von vielen schönen Erlebnissen, die es mit der Familie der Angeklagten gehabt hatte. Auch vermochte sich T nach dem Eindruck der Zeugin Y in der Gruppe sprachlich besser darzustellen. Die geregelten Tagesabläufe, von denen T in der Einrichtung ebenfalls berichtete, schien das Kind zu genießen. Entsprechend hielt es sich seit der Pflegezeit viel länger am Frühstückstisch auf und ging mit dem Besteck koordinierter um. Zudem hatte die Zeugin Y immer wieder beobachtet, dass T in der Abholsituation freudig auf die Angeklagte zu gelaufen und dann gern mit ihr gegangen war. 8...)
Entsprechend beantwortete sie vor Weihnachten 2007 die Frage der Zeugin T, ob sie T nicht adoptieren wolle, in ihrer direkten Art dahingehend, dass T dumm sei, und eine Adoption des Kindes für sie deshalb niemals in Frage käme. Da sich die Angeklagte mit der Zeugin stets auf Englisch unterhielt, bezeichnete sie ihr Pflegekind als "stupid", ohne auf die angesichts der groben Zurückweisung erschrockene Reaktion der Zeugin einzugehen. Im Oktober 2007 hatte die Zeugin bereits miterlebt, wie die Angeklagte, ihren teilweise rohen Erziehungsmethoden entsprechend, das Pflegekind, das eingenässt hatte, anlässlich einer von der Gemeinde im Freien ausgerichteten Veranstaltung gezielt einen langen Zeitraum in der nassen Kleidung stehen ließ, obwohl es sehr kalt war. Bedrückt war die Zeugin wenige Wochen später, als die Angeklagte, nachdem T stolz ein Paar Schuhe gezeigt hatte, die ein Geschenk ihrer leiblichen Mutter waren, erklärte, dass ihr Pflegekind diese Schuhe nicht tragen dürfe, weil sie hässlich seien. Bei einer anderen Gelegenheit hatte die Zeugin die Angeklagte im Dezember mit ihrer Tochter Ö vor der Waldorfschule wartend angetroffen und auf Nachfrage von ihr erfahren, dass sie T allein in der häuslichen Wohnung zurückgelassen hatte, während sie ihren Sohn von der Schule abholte. Dies erschien der Zeugin unverantwortlich, auch wenn die Angeklagte darauf verwies, dass der Hund bei dem Kind sei. Die Angeklagte zeigte insoweit wenig Problembewusstsein, da sie auch ihren Sohn früher in diesem Alter für aus ihrer Sicht überschaubare Zeiträume allein gelassen hatte.(...)
Besonders nachhaltig beeindruckt hatte die Zeugin T das rohe Verhalten der Angeklagten gegenüber dem Pflegekind anlässlich einer mit dem Weihnachtsfest in Zusammenhang stehenden schulischen Aufführung. Die Zeugin beobachtete beim Hinausgehen, wie die Angeklagte auf das Pflegkind laut einschrie, das seine Jacke nicht anziehen konnte oder wollte. Gleichzeitig erfasste die verärgerte Angeklagte T an beiden Armen und schüttelte sie so heftig, dass ihr Kopf hin und her flog. Weil T weder etwas sagte noch weinte oder sich zur Wehr setzte, reagierte die Zeugin geschockt und fragte sich, wie die Angeklagte mit dem Kind wohl zuhause umgehen würde, wenn sie es schon in der Öffentlichkeit so behandelte. Eine ähnliche Situation hatten andere Eltern im Zusammenhang mit dem Sohn der Angeklagten beobachtet, der sich während der Vorbereitung zur Weihnachtsfeier unkonzentriert verhalten hatte und von der verärgerten Angeklagten heftig im Nacken gepackt und aus dem Saal gezerrt worden war. (...)
In der Folgezeit mied es die Angeklagte, die sich von den Kindergartenmitarbeiterinnen misstrauisch beobachtet fühlte, mit ihnen zusammenzutreffen. Beim Bringen begleitete sie ihr Pflegekind teilweise nicht mehr bis in die Räume des Kindergartens hinein und beim Abholen entzog sie sich längeren Gesprächen, indem sie darauf verwies, dass sie keine Zeit habe oder ihre Tochter Ö alleine im PKW auf sie warte. (...)
Am 13.02.2008 ging T von sich aus auf die Zeugin Y zu, hob ihren Pullover hoch und wies auf eine rote Stelle an der rechten Seite ihrer Taille und erklärte dazu, dass " J sie getretenen habe ". Auf die Frage der Zeugin Y, warum, antwortete das Pflegekind: " Weil ich die Stifte runter geworfen habe ".(...)
Die Angeklagte hatte das bekleidete Kind noch im Rahmen der Misshandlungen oder unmittelbar anschließend in die Badewanne verbracht, um es dort entsprechend ihren Erziehungsmethoden wegen des Einnässens roh zu säubern oder es aus einem anderen Grund zu sanktionieren, weshalb sie ihr Opfer dort kaltem Wasser aussetzte. Um einen Widerstand des Kindes dagegen zu brechen bzw. ein Schreien zu verhindern und es weiter zu misshandeln, bedeckte die Angeklagte die Atemöffnungen des Kindes so fest und M4 - mindestens 20 Sekunden lang -, dass sich durch diesen Erstickungsvorgang Stauungsblutungen außen- und innenseitig an beiden Augenlidern und Einblutungen in der Kehlkopfschleimhaut des Opfers bildeten. Dass die Angeklagte bei diesem körperlichen Übergriff, wenngleich er von roher Gewalt geprägt war und zumindest zu einer Bewusstseinstrübung des Opfers führte, den Tod von T billigend in Kauf nahm, vermochte die Kammer nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit festzustellen. Trotz ihrer Wut und Erregung war die Angeklagte in ihrer Steuerungsfähigkeit nicht belangvoll beeinträchtigt. (...)
Du siehst also, es war kein Unfall, keine unterlassene Hilfeleistung. es war Mord, um zu verdecken, dass sie das Kind misshandelt hat. warum die Richter nur auf Totschlag gingen, ist mir unverständlich!
Zitat:Frage doch mal die Frauen in der Kirche. Die würden Dir schon was erzählen.
Du wirst lachen, das hab ich. Und dabei kam manchmal raus, was Dr. Kent Ponder schrieb. Glücklich sieht anders aus, auch, wenn sie so tun als ob.
Zitat:Wenn ich an Gerlinde denke, dann weiß ich es ganz genau.
Diese manchmal mir auf die Nerven gehende Frau ist nicht die einzige ExmormonIn, die ich kenne. Allerdings sind die meisten aus den USA.