17-08-2015, 01:23
Hie hohen Flüchtlingszahlen die man so integrieren muss sind eigentlich nichts Neues,
nur eine neue Welle. Da wurde auch schon mal das Grundgesetz geändert um das einzudämmen.
"1982 wurde zur Beschleunigung der Asylverfahren für offensichtlich unbegründete Anträge ein Eilverfahren eingeführt. 1983 erreichte die Zahl der Asylbewerber mit 20.000 den niedrigsten Wert in den 1980er-Jahren, danach stieg sie wieder deutlich an. Der Bürgerkrieg in Sri Lanka, die Unterdrückung der Kurden in der Türkei und im Irak sowie der Bürgerkrieg im ehemaligen Jugoslawien ließ die Zahl der Asylbewerber wieder steigen.
Der Höhepunkt wurde jedoch mit dem Fall des Eisernen Vorhangs erreicht, wodurch das deutsche Asylrecht erheblich unter Druck geriet. Im Jahr 1992 wurden 438.000 Erstanträge gestellt. Somit wurden in Deutschland 80 % aller Asylanträge in Westeuropa gestellt. Mit der steigenden Zahl an Asylbewerbern entbrannte eine kontroverse gesellschaftliche und politische Debatte über die Prinzipien der Asylgewährung und der Aufrichtigkeit der Fluchtmotive von Asylbewerbern. Auch die im Schengen Abkommen angestrebte Harmonisierung der nationalen Gesetzgebungen setzte Deutschland unter Druck, sein Asylrecht zu verschärfen und den europäischen Nachbarländern anzupassen. Diese Anpassung erfolgte mit dem sogenannten Asylkompromiss von 1993. Hierfür wurde mit der Unterstützung von CDU/CSU, SPD und FDP das Grundgesetz geändert.Das bis dahin uneingeschränkt geltende Prinzip "Politisch Verfolge genießen Asyl" wurde an die Erfüllung bestimmter Bedingungen geknüpft.....
Die Drittstaatenregelung: Wer aus einem sicheren Drittland einreist,"
*http://www.bpb.de/politik/grundfragen/deutsche-verhaeltnisse-eine-sozialkunde/138012/geschichte-der-zuwanderung-nach-deutschland-nach-1950?p=all
Mal so ein ganz interessanter Überblick.
nur eine neue Welle. Da wurde auch schon mal das Grundgesetz geändert um das einzudämmen.
"1982 wurde zur Beschleunigung der Asylverfahren für offensichtlich unbegründete Anträge ein Eilverfahren eingeführt. 1983 erreichte die Zahl der Asylbewerber mit 20.000 den niedrigsten Wert in den 1980er-Jahren, danach stieg sie wieder deutlich an. Der Bürgerkrieg in Sri Lanka, die Unterdrückung der Kurden in der Türkei und im Irak sowie der Bürgerkrieg im ehemaligen Jugoslawien ließ die Zahl der Asylbewerber wieder steigen.
Der Höhepunkt wurde jedoch mit dem Fall des Eisernen Vorhangs erreicht, wodurch das deutsche Asylrecht erheblich unter Druck geriet. Im Jahr 1992 wurden 438.000 Erstanträge gestellt. Somit wurden in Deutschland 80 % aller Asylanträge in Westeuropa gestellt. Mit der steigenden Zahl an Asylbewerbern entbrannte eine kontroverse gesellschaftliche und politische Debatte über die Prinzipien der Asylgewährung und der Aufrichtigkeit der Fluchtmotive von Asylbewerbern. Auch die im Schengen Abkommen angestrebte Harmonisierung der nationalen Gesetzgebungen setzte Deutschland unter Druck, sein Asylrecht zu verschärfen und den europäischen Nachbarländern anzupassen. Diese Anpassung erfolgte mit dem sogenannten Asylkompromiss von 1993. Hierfür wurde mit der Unterstützung von CDU/CSU, SPD und FDP das Grundgesetz geändert.Das bis dahin uneingeschränkt geltende Prinzip "Politisch Verfolge genießen Asyl" wurde an die Erfüllung bestimmter Bedingungen geknüpft.....
Die Drittstaatenregelung: Wer aus einem sicheren Drittland einreist,"
*http://www.bpb.de/politik/grundfragen/deutsche-verhaeltnisse-eine-sozialkunde/138012/geschichte-der-zuwanderung-nach-deutschland-nach-1950?p=all
Mal so ein ganz interessanter Überblick.
