Der Vatikan ist nur bedingt für einen Vergleich heranzuziehen, zumal er ein Staat der besonderen Art ist. Der Vatikanstaat hat ca. 600 Staatsbürger. Staatsbürgerschaften werden nur vorübergehend verliehen und sind funktionsbezogen. In höhere Funktionen wird man berufen, für niedere Funktionen kann man sich bewerben. Die Abhängigkeit der Staatsbürgerschaft von der Funktion gilt für alle Ämter, für Kurienkardinäle ebenso wie für die Schweizergarde. Bürger ohne Funktion gibt es im Vatikanstaat nicht.
MfG B.

