07-12-2015, 23:35
(07-12-2015, 16:40)Wilhelm schrieb: Hat vieleicht funktioniert bis zum 27. Februar 380 als man das Christentum zur Staatsreligion erklärt und die Ausübung heidnischer Kulte unter Strafe gestellt wurden.
Folgendes als Ergänzung und zur Erläuterung:
Übereinstimmung herrscht unter den Fachgelehrten, dass das Christentum bei den Römern unter Theodosius (d. Gr.) zur Staatsreligion wurde.
Ob man dieses Ereignis am Datum des Edikts "Cunctos populos" festmachen kann (alle Häresien für unzulässig erklärt hatte 379 schon Gratian – formal gemeinsam mit Theodosius), dazu gibt es keine einheitliche Meinung.
W.-D. Hauschild (in: Lehrbuch der Kirchen- und Dogmengeschichte, Bd 1, S. 158) meint dazu:
Nur bedingt kann man also mit einer vielfach vertretenen Meinung sagen, dass jenes Edikt das Staatskirchentum begründete. Das gilt erst für seine spätere juristische Anwendung wie sie auch darin zum Ausdruck kam, dass der Codex Justinianus es an die Spitze aller Gesetzgebung stellte (CJ I,1,1). Vorerst diente es nur der Durchsetzung einer nicänischen Orthodoxie auch im Osten, und zwar mit einer Reihe weiterer kirchenpolitischer Maßnahmen (wie dem Konzil von Konstantinopel 381) und antihäretischer Gesetze (zB CTh XVI 5,6; 5,8; 5,11-14; 17-20 von 381-392, seit 384 mit Gewaltanwendung durchgesetzt).
Das ausdrückliche Verbot jeglicher Form der Ausübung eines heidnischen Kults (auch im häuslichen Bereich) erfolgte dann am 8. Nov. 392 (CTh XVI 10,12).
MfG B.