09-07-2016, 11:32
(08-07-2016, 20:21)Sinai schrieb:(08-07-2016, 19:11)Ulan schrieb: Die Roemer waren anscheinend eine sehr viel patriarchalischer ausgerichtete Gesellschaft
Das stimmt absolut nicht.
Natürlich stimmt das! Römisches Recht hast du offenbar nur sehr oberflächlich studiert.
Frauen unterlagen im öffentlich- und privatrechtlichen Bereich Einschränkungen, die man heute als Beschränkungen der Rechtsfähigkeit qualifizieren würde: Die Frau hatte kein Wahlrecht und konnte nicht Richter werden. Ihr fehlte auch im patriarchalischen Familienaufbau die Fähigkeit, Familienoberhaupt zu sein. Weiters war sie, soweit sie rechtsfähig war, nicht voll geschäftsfähig. Sie bedurfte bei allen Formgeschäften und für die Begründung von Verpflichtungen der Zustimmung eines Geschlechts-Vormunds, selbst wenn sie nicht mehr kraft Alters unmündig war.
(Hausmaninger – Selb, Römisches Privatrecht, 9. Aufl., Verl. Böhlau 2001, S. 87f.)
(08-07-2016, 20:21)Sinai schrieb: Das enthemmte etruskische Weib maßte sich ein sexuelles Verhalten an, das selbst heute in Brüssel
zu Skandal und Schwierigkeiten führen würde.
Was bewegt dich, auf eine den Tatsachen entsprechende Anmerkung Ulans mit einer abfälligen Bemerkung etruskischen Frauen gegenüber zu antworten?
MfG B.