(27-11-2016, 00:05)Ekkard schrieb: Ich halte das Beispiel mit dem Suren-Beten nicht für das, was der kategorische Imperativ will. Wenn jemand die Regel aufstellt: 'Man soll am Morgen am offenen Fenster lauthals eine Sure deklamieren!', dann muss sich der Regelgeber (Gesetzgeber, Parlament, Priester, Imam, ...) fragen, ob das "laut-aus-dem Fenster rufen" auch dann gelten soll, wenn etwas ganz anderes für die Parlamentarier, die Imame oder Muslime Störendes gerufen wird. Kant verlangt ganz klar, dass die Teilgesellschaften bis hinab zum Einzelnen in keinem Fall mit zweierlei Maß messen sollen.
Mir ging's bei dem Beispiel mehr darum, aufzuzeigen, warum Kant den Kategorischen Imperativ als notwendigen Ersatz fuer die Goldene Regel sah; und das Aufstellen gemeinsamer Regeln inkludiert auch Gebote, nicht nur Verbote.
Aber Dein Beispiel ist natuerlich auch ein gutes. Hier wuerde der Kategorische Imperativ z.B. beinhalten, dass man nicht den Ruf des Muezzin vom Minarett verbieten kann, wenn man das Laeuten von Kirchenglocken zulaesst: entweder man erlaubt beides oder verbietet beides.