03-12-2016, 13:15
Der Revolutionär Maximilian de Robespierre wurde am 6.5.1758 in Arras geboren. Bei dem genannten Dokument, das die Mitgliedschaft eines Maximilian de Robespierre in einer Freimaurerloge in Arras erwähnt, handelt es sich um die Abschrift eines Originals von 1745. Was die Geschichtswissenschaft betrifft, ist das Stand der Dinge. Die Behauptung, der Revolutionär Robespierre sei Freimaurer gewesen, erfolgt in der Regel mit Verweis auf das genannte Dokument, ohne auf das zeiteingrenzende Datum zu achten. Man nennt solches Vorgehen "schlampige Recherche".
Diese Information wollte ich geben. Wenn du sie nicht entgegennehmen willst, bedrückt mich das nicht weiter.
Die Sachverhaltsbehauptung, wonach jemand Mitglied einer Vereinigung gewesen sei, bedarf eines bestätigenden Belegs. Das Argument, dass auch das Gegenteil nicht bewiesen werden könne (also auch für eine nicht vorhandene Mitgliedschaft Belege nicht vorliegen und somit guten Gewissens eine Mitgliedschaft behauptet werden könne), ist nicht nur vom Standpunkt des Historikers aus gesehen absurd.
Diese Information wollte ich geben. Wenn du sie nicht entgegennehmen willst, bedrückt mich das nicht weiter.
Die Sachverhaltsbehauptung, wonach jemand Mitglied einer Vereinigung gewesen sei, bedarf eines bestätigenden Belegs. Das Argument, dass auch das Gegenteil nicht bewiesen werden könne (also auch für eine nicht vorhandene Mitgliedschaft Belege nicht vorliegen und somit guten Gewissens eine Mitgliedschaft behauptet werden könne), ist nicht nur vom Standpunkt des Historikers aus gesehen absurd.
MfG B.

