(18-12-2016, 12:17)Adamea schrieb: .... und er steht der Allgemeinheit gegenüber, jeder Einzelne ist gleich zum Anderen.
Da bist Du leider im Irrtum. Es ist nicht jeder gleich zum Anderen
Der Gleichheitsgrundsatz hat nämlich so wie Deine Münze zwei Seiten !
"Gleiches muß gleich behandelt werden, ungleiches muß ungleich behandelt werden"
Es wäre ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, wenn der Gesetzgeber das selbe Pensionantrittsalter für Väter und Mütter festsetzen würde, oder wenn der Gesetzgeber einem Akademiker im Öffentlichen Dienst denselben Dienstrang und denselben Bezug wie einem Pflichtschüler zuweisen würde
Da kannst Du als Betroffener beim Verfassungsgericht klagen !
Und Menschen mit besonderen Bedürfnissen müssen auch ihre Privilegien kriegen (eine Woche Zusatzurlaub jährlich)