29-12-2016, 01:07
(28-12-2016, 09:00)Adamea schrieb: 1) ..."kategorischen (nicht bedingten) Imperativ (Handlungsanweisung)" ... ???Kant unterscheidet bedingte Handlungsanweisungen und unbedingte.
Was bedeutet "nicht bedingt"? Das etwas ohne Bedingung auszuführen ist.
Eine Handlung bedingt aber doch immer auch dass man ein Handelnkönnen oder müssen erkannt hat!
Ich hatte es schon mal aus dem Huegli-Lexikon zitiert. Einer "bedingten Handlungsanweisung" geht eine Bedingung voraus. "Wenn du abnehmen willst, dann musst du weniger essen ..."
Im Gegensatz dazu folgt der kategorische Imperativ, also die "unbedingte Handlungsanweiseung" keiner Bedingung mit "Wenn ...". Stattdessen wird er von einem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz aus definiert.
Ob du dabei eine Handlungsnotwendigkeit erkannt hast oder nicht, ist völlig irrelevant, wie das Wörtchen "stets" besagt. "Handle stets so, dass die Grundsätze deines Handelns allgemeines Gesetz sein könnten."(sinngemäß wiedergegeben).
(28-12-2016, 09:00)Adamea schrieb: 2) Der Begriff "Ausnahme" muß kategoriesiert werden.Diese Ausnahmen haben nichts mit dem kategorischen Imperativ zu tun. Sie kommen nur zustande, weil Sinai unsinnige Fallbeispiele heran gezogen hat, deren Widerspruch zum kategorischen Imperativ in der Verwechlung des Prinzips und der Formulierung praktischer Regeln begründet liegt.
Es ist ganz und gar unsinnig, das Verhalten bestimmter Aufgabenträger unterschiedslos "auf alle Menschen" zu übertragen.
Der kategorische Imperativ verlangt vom Notarzt im Einsatz so zu handeln, dass alle Notärzte so handeln sollen, um das Beispiel nochmals aufzugreifen. Das Verhalten desselben Menschen außerhalb dieser Regel also beispielsweise in der Freizeit wird daran gemessen, ob alle Menschen im Halteverbot parken können, was selbstredend nicht geht. Also handelt dieser Mensch, der von Beruf Arzt ist, dem kategorischen Imperativ entgegen.
(28-12-2016, 09:00)Adamea schrieb: 3) ...dass Regeln grundsätzlich für alle gelten können müssen.Ich würde dem widersprechen, wenn ich das so verstehe, wie es dort steht. Selbstverständlich gelten beispielsweise die Notfallregularien "für alle". D. h. alle haben sich daran zu halten, Rettungskräften ihre Arbeit zu ermöglichen. Im Gegensatz zum Notarzt darf niemand sein Auto behindernd parken. Und der Herr Notarzt muss sein Fahrzeug so positionieren, dass er seinen Dienst verrichten kann. Hier kommen bedingte Handlungsanweisungen ins Spiel, über die wir aber gar nicht diskutieren wollten, weil das diesen Thread sprengt.
Das reicht nicht und ist m.E. nur 1 GeltungsBEREICH eines Kategoriesystems mit 3 Kategorien.
(28-12-2016, 09:00)Adamea schrieb: 4) Kant mag die Messlatte NUR definiert, haben, doch sie war niemals nur zum Betrachten gedacht!Gewiss! Du kannst auch gerne noch weitere Beispiele anführen. Aber ich denke, dass diese samt und sonders auf bedingte Handlungsanweisungen (Kant: Synthetische Imperative) hinaus laufen.
Ein komplexes Regelwerk wie eben das für Sicherheitskräfte gilt zwar für alle aber je nach Ort, Status und Aufgabe nicht in gleicher Weise. Dazu sind bedingte Handlungsanweisungen erforderlich, wie: "Wenn du ein Unfallopfer wiederbeleben musst, dann fahr so nah ran wie möglich".
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard