19-06-2017, 07:02
(13-06-2017, 18:00)Gundi Beitrag #1 schrieb: Es ist verwunderlich, dass die Beschneidung (oder Verstümmelung?) von Jungen nach wie vor ein völlig legitimer Eingriff in den Unversehrtheitsanspruch von Kindern ist.
Einem kleinen Kind wird an einer sensiblen und empfindlichen Stelle die schützende und wichtige Vorhaut entfernt, ohne dass eine medizinische Begründung vorliegt. Und warum? Mal wieder wegen der Religion.
Das perfide ist allerdings, dass dies auch durch unser Gesetz gedeckt ist (seit 2012):
§ 1631d BGB
Beschneidung des männlichen Kindes
(1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. 2Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.
(2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.
Es bedarf für derlei Amputation also noch nicht einmal eines Arztes.
Du kritisierst im Kern das Vorhandensein des Positiven Rechts der FDGO
Positives Recht - von Menschen gesetztes (positioniertes) Recht - im Gegensatz zum Naturrecht.
Wenn das "positive Recht" in einer Demokratie festsetzt, daß man links fahren muß, in einer anderen Demokratie jedoch den Rechtsverkehr legalisiert, so liegt das im Wesen der Demokratie und dem von den demokratisch erzeugten Gremien gesetzten Vorschriften
Wenn in der Demokratischen Republik Kongo das Ritzen des Gesichtes von Knaben legalisiert wird, so ist das eben das dort gültige gesetzte Recht
"Recht" in einer Demokratie ist das, was im Gesetzbuch steht
