28-06-2017, 18:21
Rechtlich:
Das Grundgesetz (GG) bestimmt in Art 3 die Gleichheit vor dem Gesetz, egal welche sexuelle Orientierung man hat. Dieses sehr hoch zu wertende Grundrecht erzwingt die Gleichstellung auch bei den Ehewirkungen.
Was die Befürworter im Bundestag aber übersehen, ist die Grundrechtskollision mit Art 6, der Ehe und Familie schützt. Für den Verfassungsgeber (Parlamentarischer Rat) war der Begriff Ehe völlig unmißverständlich auf Mann/Frau gemünzt., damals standen sexuelle Handlungen unter erwachsenen Homosexuellen noch unter Strafe (man hat 1949 die NS-Gesetzesverschärfung von 1935 übernommen). Diesen Ehebegriff nun im BGB neu zu definieren, ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich, da die Verfassung nur ausdrücklich geändert werden darf. Das BVerfG wird sich daher sicher sehr intensiv mit dieser Frage beschäftigen müssen.
Für eine Verfassungsänderung fehlt aber wohl die Mehrheit, weil viele Unionspolitiker noch von der alten homophoben christlichen Überlieferung indoktriniert sind.
Es wird also spannend, ob die Änderung hält. Notwendig ist sie aber und selbstverständlich darf kein "Christ" wegen eines menschenfeindlichen Aberglaubens anderen Menschen vorschreiben, wie diese zu leben haben. Es darf daher auch keinerlei religiöses Verbot einer Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geben.
Wer als Christ eine solche Ehe ablehnt, muß sie ja nicht eingehen. Wer als Christ eine solche Ehe will, kann sie schließen, muß sich aber fragen lassen, wie er die eigene Religion begründet. Wer als Nichtchrist die Ehe will, darf sie endlich eingehen.
Das Grundgesetz (GG) bestimmt in Art 3 die Gleichheit vor dem Gesetz, egal welche sexuelle Orientierung man hat. Dieses sehr hoch zu wertende Grundrecht erzwingt die Gleichstellung auch bei den Ehewirkungen.
Was die Befürworter im Bundestag aber übersehen, ist die Grundrechtskollision mit Art 6, der Ehe und Familie schützt. Für den Verfassungsgeber (Parlamentarischer Rat) war der Begriff Ehe völlig unmißverständlich auf Mann/Frau gemünzt., damals standen sexuelle Handlungen unter erwachsenen Homosexuellen noch unter Strafe (man hat 1949 die NS-Gesetzesverschärfung von 1935 übernommen). Diesen Ehebegriff nun im BGB neu zu definieren, ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich, da die Verfassung nur ausdrücklich geändert werden darf. Das BVerfG wird sich daher sicher sehr intensiv mit dieser Frage beschäftigen müssen.
Für eine Verfassungsänderung fehlt aber wohl die Mehrheit, weil viele Unionspolitiker noch von der alten homophoben christlichen Überlieferung indoktriniert sind.
Es wird also spannend, ob die Änderung hält. Notwendig ist sie aber und selbstverständlich darf kein "Christ" wegen eines menschenfeindlichen Aberglaubens anderen Menschen vorschreiben, wie diese zu leben haben. Es darf daher auch keinerlei religiöses Verbot einer Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geben.
Wer als Christ eine solche Ehe ablehnt, muß sie ja nicht eingehen. Wer als Christ eine solche Ehe will, kann sie schließen, muß sich aber fragen lassen, wie er die eigene Religion begründet. Wer als Nichtchrist die Ehe will, darf sie endlich eingehen.

