03-01-2019, 16:56
"Menschliches Leben" war Deine Begriffswahl. Schon das Ei und das Spermium sind menchliches Leben. Im Zeugungsakt wird an keiner Stelle "neues Leben" erzeugt, d.h., fuer "menschliches Leben" gibt es folglich hier nirgendwo einen Anfang in dieser Kette. Ich dachte eigentlich, Deine weitergehenden Ausfuehrungen haetten diesen Punkt implizit eingeraeumt. Auch wenn Du einen Arm amputierst oder einen Blinddarm, die Mandeln oder ein Krebsgeschwuer entfernst, vernichtest Du menschliches Leben (in dem Zusammenhang ist der Fall Henrietta Lacks von Interesse). Das ist also kein geeignetes Kriterium hier.
Du warst in Deinen spaeteren Fragen schon ueber diesen Punkt hinaus, weil Du da den Begriff "Person" eingefuehrt hast. Eine Person ist der Foetus halt nicht, zumindest nach geltender Rechtsauffassung. Was eine Person ist, ist gesellschaftliche Auslegungssache und als solches nicht objektiv zu definieren. Als Kriterium fuer eine eigenstaendige Person, die das "Geiger"-Gedankenexperiment anspricht, ist die grundsaetzliche Ueberlebensfaehigkeit ohne den Mutterorganismus (das ist das bestimmende Kriterium im US-amerikanischen Strafrecht). Im deutschen Recht wird auch noch die Ausformung der menschlichen Gestalt im Foetus einbezogen, und dies vor allem auch mit Hinblick auf das Wohlbefinden des aerztlichen Personals, das den Eingriff durchfuehrt. Auch da kann man natuerlich schon debattieren, ob ein 12 Wochen alter Foetus aussieht wie ein Mensch, und ich weiss nicht, wo man dazu objektive Daten findet. Zumindest ist der Dreimonatszeitpunkt irgendwo in der Naehe dieses Punkts.
Wie auch immer, wir schauen halt auf einen Kompromiss. Das wird ja auch im deutschen Strafrecht deutlich, wo eine Abtreibung zwar nicht strafbar ist, aber trotzdem eine gewisse Aechtung erfaehrt.
Du warst in Deinen spaeteren Fragen schon ueber diesen Punkt hinaus, weil Du da den Begriff "Person" eingefuehrt hast. Eine Person ist der Foetus halt nicht, zumindest nach geltender Rechtsauffassung. Was eine Person ist, ist gesellschaftliche Auslegungssache und als solches nicht objektiv zu definieren. Als Kriterium fuer eine eigenstaendige Person, die das "Geiger"-Gedankenexperiment anspricht, ist die grundsaetzliche Ueberlebensfaehigkeit ohne den Mutterorganismus (das ist das bestimmende Kriterium im US-amerikanischen Strafrecht). Im deutschen Recht wird auch noch die Ausformung der menschlichen Gestalt im Foetus einbezogen, und dies vor allem auch mit Hinblick auf das Wohlbefinden des aerztlichen Personals, das den Eingriff durchfuehrt. Auch da kann man natuerlich schon debattieren, ob ein 12 Wochen alter Foetus aussieht wie ein Mensch, und ich weiss nicht, wo man dazu objektive Daten findet. Zumindest ist der Dreimonatszeitpunkt irgendwo in der Naehe dieses Punkts.
Wie auch immer, wir schauen halt auf einen Kompromiss. Das wird ja auch im deutschen Strafrecht deutlich, wo eine Abtreibung zwar nicht strafbar ist, aber trotzdem eine gewisse Aechtung erfaehrt.

