26-02-2020, 22:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-02-2020, 01:19 von Ulan.
Bearbeitungsgrund: Zitat repariert
)
(04-02-2003, 23:44)Lokisen schrieb: Mit freundlicher Genehmigung des Autors.
Ásaheill ok Vana,
Lokisen
Heidentum - die „andere" Religion
von Asfrid Gotiling
Obwohl über das Heidentum noch immer viel Unsinn verbreitet wird, dürfte zumindest in der sogenannten
Der Markt ist voll von Lehren, deren „Reich nicht von dieser Welt" ist. Sie unterscheiden sich nur dem Namen nach voneinander. Das Heidentum, die einzige wirklich „andere" Religion, ist die einzige wirkliche Alternative.
das heidentum und ihre vernichtung durch das christentum
ich würde der autorin zwar die wissenschaftlichkeit ihres beitrags nicht abssprechen, aber der text ist viel zu theoretisch.
interessanter ist es vermutlich über das verhältnis vom heiden zum christentum zu sprechen.
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das christentum ist der meinung, die wahre hochreligion zu sein. ändert aber nichts daran, dass sie viele kulturen niedergemacht hat. da es sich beim christentum um eine gewaltsam missionierenden glauben handelte, wurde das bereits spätestens klar, seit die christen im staat und gesellschaft bestimmten. kaum fühlten sie sich stärker, gehen sie entschieden vor und diffamieren die tradierte kultur, die alte religion und setzten ihre ansichten mit feuer und schwert gegen die "zurückgebliebenen" heiden durch. sie berauben, demolierten, vernichteten die tempel. sie kassierten den besitz der verfolgten. sie bereicherten sich am am erbe der hingerichteten. mönche stürmten die kultstätten der "heiden" die sich nicht taufen lassen wollten. aufgeputschte massen, die den neuen predigern nachlaufen massakrieren die heiden.
aus einem schreiben des hl. augustinus 408, indem der kirchenvater den einsatz staatlicher gewaltmittel gegen häretiker und heiden, nachdrücklich rechtfertigt. die gewaltmittel umfassen, die konfiskation des vermögens, den verlust des ebrechts, das verbot zu kaufen oder zu verkaufen und schliesslich die verbannung. alles in allem die vernichtung der bürgerlichen existenz. (an vinc v.19).
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