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"Im Flüchtlingsheim Bergheim wurde ein Covid-19-Fall bestätigt. Die zuständige Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung stellte daraufhin das gesamte Quartier unter Quarantäne."
Aus dem in Beitrag # 1 erwähnten Standard Artikel (nachträglich hinzugefügt)
Na ja, da wird das Salzburger Flüchtlingsheim Bergheim zum Todescamp
--
Bin gespannt, wann das erste Gefängnis unter Quarantäne gestellt wird.
Besonders pikant: Was ist wenn jemand seine Strafe abgesessen hat und dennoch nicht hinaus darf . . .
Was ist mit dem Haftausgang, der ja dazu geschaffen wurde, damit Häftlinge ein halbes Jahr vor der geplanten Freilassung schön langsam an das Leben "draußen" gewöhnt werden? Der stundenlange Ausgang von 9 bis 16 Uhr ist gemeint
Was ist mit den Anwaltsbesuchen ??
Darf dann der Anwalt seinen Klienten nicht besuchen ?? Das wäre verfassungswidrig, denn jeder Gefängnisinsasse hat das Recht auf ein vertrauliches Beratungsgespräch unter vier Augen mit seinem Anwalt. Telephonisch geht das nicht, denn der Anwalt hat kiloweise Gesetzbücher mit. Und am Handy reden geht gar nicht, da hören die Beamten zu - der Klient will mit dem Anwalt zusammensitzen und sich im Flüsterton unterhalten . . . auf gefährliche Fragen unmerklich nicken oder wortlos leicht den Kopf schütteln
Beispiel: der Anwalt fragt "haben Sie nun Haschisch in der Zelle geraucht oder nicht?"
Da kann der Insasse nicht verbal "ja" antworten - das wäre ein Geständnis
Er schließt langam die Augen und das heißt "Ja"
Diese vertrauliche Kommunikation geht nur, wenn der Anwalt persönlich kommt
"Recht auf ein faires Verfahren" ist verfassungsrechtlich garantiert
Und da gehört persönliche anwaltliche Beratung dazu
Was nun ?
"Im Flüchtlingsheim Bergheim wurde ein Covid-19-Fall bestätigt. Die zuständige Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung stellte daraufhin das gesamte Quartier unter Quarantäne."
Aus dem in Beitrag # 1 erwähnten Standard Artikel (nachträglich hinzugefügt)
Na ja, da wird das Salzburger Flüchtlingsheim Bergheim zum Todescamp
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Bin gespannt, wann das erste Gefängnis unter Quarantäne gestellt wird.
Besonders pikant: Was ist wenn jemand seine Strafe abgesessen hat und dennoch nicht hinaus darf . . .
Was ist mit dem Haftausgang, der ja dazu geschaffen wurde, damit Häftlinge ein halbes Jahr vor der geplanten Freilassung schön langsam an das Leben "draußen" gewöhnt werden? Der stundenlange Ausgang von 9 bis 16 Uhr ist gemeint
Was ist mit den Anwaltsbesuchen ??
Darf dann der Anwalt seinen Klienten nicht besuchen ?? Das wäre verfassungswidrig, denn jeder Gefängnisinsasse hat das Recht auf ein vertrauliches Beratungsgespräch unter vier Augen mit seinem Anwalt. Telephonisch geht das nicht, denn der Anwalt hat kiloweise Gesetzbücher mit. Und am Handy reden geht gar nicht, da hören die Beamten zu - der Klient will mit dem Anwalt zusammensitzen und sich im Flüsterton unterhalten . . . auf gefährliche Fragen unmerklich nicken oder wortlos leicht den Kopf schütteln
Beispiel: der Anwalt fragt "haben Sie nun Haschisch in der Zelle geraucht oder nicht?"
Da kann der Insasse nicht verbal "ja" antworten - das wäre ein Geständnis
Er schließt langam die Augen und das heißt "Ja"
Diese vertrauliche Kommunikation geht nur, wenn der Anwalt persönlich kommt
"Recht auf ein faires Verfahren" ist verfassungsrechtlich garantiert
Und da gehört persönliche anwaltliche Beratung dazu
Was nun ?