(19-03-2020, 21:56)edi schrieb: ein liberal religiös neutraler staat, sollte bei schlimmen schmerzen und unheilbarer krankheit erlauben, sein leben in würde, mit hilfe eines arztes beenden zu dürfen, ohne dass dieser mit strafverfolgung bedroht wird. das betrifft nicht nur eine jahrhunderte alte rechtstradition, sondern auch das grundgesetz: "die würde des menschen ist unantastbar." trotzdem verabschiedete der bundestag 2015 einen neuen §217 der die strafbarkeit "der geschäftsmässigen sterbehilfe" festlegte.
die begründung frommer abgeordneter: "gott hat das leben geschenkt, nur er kann es wieder nehmen."
der bundeverfassungsgerichtshof hat im februar 2020 dieses gesetz aufgehoben:
"Die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, umfasst auch die Freiheit, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und Hilfe, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen. "
Ob man für oder gegen Sterbehilfe ist, ist eine individuelle Haltung und nicht diskutierbar.
Allerdings ist es ein Verstoß gegen die Gewaltenteilung und ein Übergriff der Judikatur, wenn Richter ein verfassungsmäßig zustandegekommenes Gesetz das den Willen der Mehrheit verkündet, ganz einfach aufheben . . .
dazu sagt man Autokratie
Man beachte: heute ist es das Gesetz betreffend geschäftsmäßiger Sterbehilfe, morgen wird es ein anderes Gesetz sein . . .
Ein alttestamentarischer Richterstaat ist der Albtraum jedes Demokraten
Und der EuGH ist auch so ein Beispiel, wie der Wille des Soveräns (der vielen Millionen EU-Bürger) von einer winzigen Richteraristokratie aufgehoben wird. All dies untergräbt das Vertrauen des Bürgers in die Politik

