10-01-2003, 16:24
Also, nichtpriester dürfen nur wortgottesdienste abhalten, die Kommion darf auch ausgeteilt werden, allerdings muß die Weihe des hl.Brotes vorher von einem Priester durchgeführt werden. Um hier Abhilfe zu schaffen gibt es aber den Diakon, der auch Leie sein kann, er nennt sich dann Dikon in der Freizeit.
Reymund
Reymund
