19-07-2020, 23:53
Wir haben eine freiheitliche Grundordnung. Danach sollte von Seiten des Staates so wenig verboten werden, wie möglich.
Folglich ist zu differenzieren zwischen dem, was man tun kann und dem, was man tun muss. Wenn Leute Rennen sehen wollen, sprich dafür Geld bezahlen, dann spricht nichts dagegen, dass sie das tun, solange für die Allgemeinheit keine Gefahr davon ausgeht. Das Risiko der Akteure wie der Zuschauer ist auf diese beschränkt.
Anders sieht die Sache aus, wenn auf öffentlichen Straßen mit dem fahrbaren Untersatz unverantwortlich umgegangen wird. Ich denke, niemand will allen Ernstes auf öffentlichen Verkehrswegen mit Rennen belästigt oder gefährdet werden. Hier ist es eben nicht so, dass das Risiko auf die Akteure (ggf. Zuschauer) beschränkt!
Wenn denn ein Tempolimit auf unseren öffentlichen Straßen ein Mittel ist, die Gefahr zu mindern, dann bin ich der Erste, der dem zustimmt.
Folglich ist zu differenzieren zwischen dem, was man tun kann und dem, was man tun muss. Wenn Leute Rennen sehen wollen, sprich dafür Geld bezahlen, dann spricht nichts dagegen, dass sie das tun, solange für die Allgemeinheit keine Gefahr davon ausgeht. Das Risiko der Akteure wie der Zuschauer ist auf diese beschränkt.
Anders sieht die Sache aus, wenn auf öffentlichen Straßen mit dem fahrbaren Untersatz unverantwortlich umgegangen wird. Ich denke, niemand will allen Ernstes auf öffentlichen Verkehrswegen mit Rennen belästigt oder gefährdet werden. Hier ist es eben nicht so, dass das Risiko auf die Akteure (ggf. Zuschauer) beschränkt!
Wenn denn ein Tempolimit auf unseren öffentlichen Straßen ein Mittel ist, die Gefahr zu mindern, dann bin ich der Erste, der dem zustimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard

