(21-07-2020, 14:43)Sinai schrieb:(21-07-2020, 06:56)Ulan schrieb: Nur, die angebliche Gefaehrdung Anderer muesste, wie gesagt, erst mal nachgewiesen werden, um das als Entschuldigung fuer Massnahmen ueberhaupt zu gelten.
In der Demokratie ist der Wähler der Souverän. Er macht die Gesetze und braucht dafür nichts nachweisen und keine Entschuldigungen . . .
Das ist ein vollkommen unethischer und unmoralischer Standpunkt, und unsere Verfassung legt etwas anderes fest. Ganz im Gegenteil ist dort der Respekt vor den Anderen das hoechste Gut, das alle anderen Regeln schlaegt. Hier ist festgelegt, dass der Wille der Mehrheit nicht beachtet werden darf, wenn er bestimmte Grundprinzipien verletzt. Und diese Regeln darf uebrigens auch eine Zweidrittelmehrheit des Volkes nicht aushebeln; das haben die Vaeter des Grundgesetzes so festgelegt, da sie gerade eine Zeit erlebt hatten, in der die momentane Dummheit der Masse alles kaputt gemacht hatte.
Dass in der Realitaet auch mal dumme Leute dumme Gesetze beschliessen, ist klar. Nur, da wird dann unsere Rechtsordnung trotzdem mit Fuessen getreten, was dann hoffentlich irgendwann wieder korrigiert wird.

