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Ö: Verfassungsgericht erklärt Corona-Betretungsverbote für weitgehend gesetzeswidrig
#8
(24-07-2020, 15:41)Sinai schrieb: Eine Verurteilung durch den Verfassungsgerichtshof ist eine schwere Demütigung für einen Politiker

Der Verfassungsgerichtshof hatte niemand zu verurteilen oder freizusprechen, sondern zu beurteilen, ob bestimmte Maßnahmen, die zur Abwehr gesundheitlicher Gefahren getroffen wurden, mit der Verfassung vereinbar gewesen waren.

Dieser Aufgabe ist er nachgekommen.

Die wesentlichen Entscheidungen zu den Beschwerden sind:

Es ist verfassungskonform, dass das COVID-19-Maßnahmengesetz – anders als das Epidemiegesetz 1950 – keine Entschädigungen für Betriebe vorsieht, die als Folge eines Betretungsverbots geschlossen wurden.

Die gesetzliche Grundlage für Betretungsverbote in Bezug auf Betriebsstätten, Arbeitsorte und sonstige bestimmte Orte ist ebenso verfassungskonform.

Das Betretungsverbot für Geschäfte mit einem Kundenbereich von mehr als 400 m2 war gesetzwidrig.

Teilweise gesetzwidrig war auch die Verordnung über das Betretungsverbot für öffentliche Orte.

Die Aufgabe, Gesetzes- und Verordnungsentwürfe auf ihre Verfassungskonformität zu begutachten, obliegt dem Verfassungsdienst. Dieser ist im Bundeskanzleramt angesiedelt und untersteht der Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler.

Die Probleme, die du Herrn Anschober unterstellst, hat er nicht. Er ist einer der angesehensten und beliebtesten Politiker der Republik.

Siehe hier:
*https://de.statista.com/statistik/daten/studie/310540/umfrage/vertrauen-in-bundespolitiker-in-oesterreich/
MfG B.
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RE: Ö: Verfassungsgericht erklärt Corona-Betretungsverbote für weitgehend gesetzeswidrig - von Bion - 24-07-2020, 17:10

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