(10-10-2020, 13:22)Gutmensch schrieb: Mohammed hat sich meines Wissens direkt an seine Anhänger gerichtet und ihnen das Töten "Ungläubiger" nahegelegt.
Historisch gesehen ist 2:190f. eine Art Durführungserlass, wie sich die Gefährten Mohammeds beim Kampf um Mekka zu verhalten haben. Die beiden Verse als allgemein gültig anzusehen, was wenig informierte Kritiker und radikalisierte Gläubige gerne tun, ist nicht zulässig.
Dazu T. Nagel:
In Sure 2, in der Mohammed zum ersten Mal ins einzelne gehende rituelle Vorschriften für seine Anhängerschaft erlässt, betrachtet er diese insgesamt als eine Schar, die von ihrem angestammten Kultort vertrieben wurde und daher die Aufgabe hat, mit Waffengewalt die Rückkehr zu erstreiten: "Kämpft auf dem Pfade Allahs gegen diejenigen, die euch bekämpfen, verübt aber keine Exzesse! Allah liebt nicht diejenigen, die Exzesse begehen. Tötet (eure Feinde), wo immer ihr sie trefft, und vertreibt sie, von wo sie euch vertrieben! Die Verführung (zum Abfall vom Islam) ist schlimmer als das Töten! Bekämpft sie aber nicht am geheiligten Gebetsplatz (an der Kaaba), ehe sie ihrerseits euch dort bekämpfen. Und wenn sie euch bekämpfen, dann tötet sie! So vergilt man den Ungläubigen!"(Vers 190 f.).
Tilman Nagel. Mohammed, Leben und Legende. 2008 München. Oldenbourg Wissenschaftsverlag. S 251
MfG B.