06-11-2020, 23:37
(06-11-2020, 19:28)Ulan schrieb: Wobei im Wiener Fall zumindest immer klarer wird, dass hier Versagen der Polizeibehoerden vorliegt. Der Munitionskauf war bekannt, aber auch, dass sich der Taeter zuvor mit deutschen Jihadisten getroffen hatte,...
Dem Wiener Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung sind die Informationen vorgelegen. Man hat nichts unternommen. Offenbar sind die dort tätigen Personen in höchstem Maße unfähig. Der Leiter der Dienststelle wurde bereits abgezogen. Der Innenminister hat versprochen, das Amt neu zu ordnen.
Zwei Moscheen, wo der Dschihad gepredigt wurde und in denen der Attentäter verkehrte (dem LVT war offenbar auch das bekannt), hat man nun geschlossen. Für einen Widerruf der bedingten Strafentlassung hätte alleine dieser Sachverhalt genügt. Der Justiz hätte es halt gemeldet werden müssen.
Einers der Opfer war übrigens wie der Attentäter selbst ein aus Mazedonien stämmiger Moslem gewesen.
MfG B.

