01-03-2003, 20:38
lt. Brockhaus Firmung
lt. Brockhaus Konfirmation
Zitat:[eigentl. >Stärkung (im Glauben)<, zu lat. firmare >befestigen<, >bekräftigen<] lat. Confirmatio, mit Aussagen aus dem N.T. (Apg. 8,14-17) begründetes Sakrament der kath., der anglikan. und der Kirchen der Utrechter Union sowie der Ostkirchen(hier:Myronsammlung, Hagion Myron). das Kindern im Alter von 7-12 Jahren vom Bischof, Weihbischof, einem beauftragten Abt, in außerordentl. Fällen auch vom Gemeindepfarrer durch Handauflegung, Salbung, Gebet und einem leichten Backenstreich gespendet wird. Die Firmung ergänzt und vollendet die Taufe, gliedert den Gläubigen in vollkommener Weise ind die Kirche ein und stattet ihn mit einer besonderen Kraft des Hl. Geistes aus, die ihn befähigt, seine Glauben in Wort und Tat zu bekennen und zu verteidigen. Taufe und Firmung als Sakramente der Initiation waren im Altertum miteinander vebunden. Der in der Ostkirche noch heute bestehende Brauch, die Kleinkinder lunmittelbar nach der Taufe zu firmen (Spender der Myronsalbung ist hier der Priester), wurde in der Kirche des Westens seit dem 12. Jh. aufgegeben.
Die Kirchen der Reformation lehnen die Firmung als Saktrament ab. Der Gedanke der Firmung lebt jedoch weiter in der Konfirmation.
lt. Brockhaus Konfirmation
Zitat:[lat. >Befestigung<, >Bestärkung<], die, -/en, in den ev. Kirchen die feierl. Aufnahme junger Christen (meist im 12.-14. Lebensjahr) als Mitglieder der Gemeinde mit allen Rechten und Pflichten. Nach Glaubensbekenntnis und Gelöbnis des Konfirmanden erfolgt unter Gebet und Handauflegung die >Einsegnung<, Zulassung zum Abendmahl und Erteilung kirchl. Rechte. Die K. setzt die Taufe sowie die Vorbereitung durch den Konfirmandenunterricht voraus. Die K. wurde im 16. Jh. anstelle der von den Reformatoren abgelehnten Firmung eingeführt.