10-05-2021, 12:40
(10-05-2021, 00:46)Sinai schrieb:(10-05-2021, 00:30)Nachtschatten schrieb: Wenn es darum geht, welche Güter mit welcher Priorität geschützt werden sollen, definiert der Gesetzgeber:
1. Menschenleben
2. Tierleben
3. Sachwerte
Ja - das ist richtig.
dann sag mir doch bitte, in welchem gesetz, unter welchem paragraphen das festgeschrieben sein soll
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)