18-07-2021, 23:20
(18-07-2021, 15:23)Athon schrieb: Worin unterscheidet sich eine "allgemein verbindliche" Logik von der "meinigen"?
konkret z.b. dadurch, daß deine spezielle logik mit "non sequitur" zu bewerten ist
du hast keinerlei "rein logische Überlegungen" vorgebracht, aus denen sich zwingend ergibt, "dass vor dem Urknall "etwas" existiert haben muss". es ist nur so, daß du dir nichts anderes vorstellen willst
Zitat:Offensichtlich doch wohl nur dadurch, dass NICHTS und ETWAS jeweils abweichend definiert werden, oder wie...? Außerdem war es mir bis dato nicht klar, dass Logik individueller Bewertung unterliegt und nicht der Schlüssigkeit
eben jene vermisse ich ja bei deiner folgerung
Zitat:Ich meine, dass es schon wichtig ist, gerade bei der Beurteilung von Sachverhalten, die naturwissenschaftliche Bereiche berühren, so genau wie möglich zu definieren
absolut d'accord
wo also sind deine definitionen von "NICHTS und ETWAS", wie lauten sie?
Zitat:Oder kann NICHTS nicht definiert werden?
anscheinend ist dem so - sonst tätest du das ja wohl
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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