Falls Du meine Anklage zur Impfnötigung meinst (freiwilliges Impfen wird gewünscht, um Regressforderungen auszuschließen) - dann sage ich Dir, daß die Gegenseite auch keine Beweise hat.
Beweise im Rechtssinn wird es in dieser komplexen Sachversändigenmaterie* nie geben.
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*) Wo sich Sachverständige hüten wie der Teufel das Weihwasser, klare Aussagen ohne Hintertürl zu treffen.
Da will keiner seinen Kopf in der Schlinge haben
Beweise im Rechtssinn wird es in dieser komplexen Sachversändigenmaterie* nie geben.
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*) Wo sich Sachverständige hüten wie der Teufel das Weihwasser, klare Aussagen ohne Hintertürl zu treffen.
Da will keiner seinen Kopf in der Schlinge haben

