(08-08-2022, 10:22)Sinai schrieb: Amtlich festgesetzter Benzinpreis
Amtlich festgesetzter Superbenzinpreis
Amtlich festgesetzter Dieselpreis
Amtlich festgesetzter Heizölpreis
Amtlich festgesetzter Gaspreis
Amtlich festgesetzter Fernwärmepreis
Amtlich festgesetzter Strompreis
Amtlich festgesetzter Kohlepreis
Amtlich festgesetzter Trinkwasserpreis
Amtlich festgesetzter Mehlpreis (sowohl für Weizenmehl als auch Roggenmehl)
Amtlich festgesetzter Brotpreis (für drei Hauptsorten)
Amtlich festgesetzter Milchpreis
Amtlich festgesetzter Butterpreis
Amtlich festgesetzter Sonnenblumenölpreis
Amtlich festgesetzter Mietpreis pro Quadratmeter, gestaffelt nach Kategorien
. . . dann könnt ihr gerne marktwirtschaftlich weitermachen
(08-08-2022, 12:18)Geobacter schrieb: und wer bezahlt dann die Differenz auf solche "amtlich festgesetzten Preise"
Aber ich darf doch bitten!


Wer hat denn von "zahlen" geredet ??
Der Quadratmeterpreis der Mietwohnungen wird amtlich festgesetzt - wie in der demokratischen Republik Österreich bis Ende 1981 - und die G'schicht hat sich!
NIEMAND kriegt Entschädigung für entgangenen Wuchergewinn
Beim Brotpreis hat sich die Methode des "Bäckerschupfens" sehr bewährt; es gibt aber modernere Methoden - zumal man da nicht auf Flußnähe angewiesen ist
