(09-08-2022, 09:05)Ulan schrieb: Das Parlament kann jederzeit mit Zweidrittelmehrheit Bestimmungen der Verfassung aendern, abgesehen von wenigen geschuetzten Paragraphen. Ich denke nicht, dass irgendeine heute existierende Partei die Paragraphen bzgl. Eigentums aendern wuerde.
Jede Einführung einer Abgabe ist ein Eingriff ins verfassungsmäßig gewährleistete Recht auf Eigentum und wird sofort durch einen Anwalt der Lobby der betreffenden Abgabenpflichtigen bekämpft. Manchmal mit Erfolg, manchmal erfolglos. Hängt vom Geschick des Legisten ab.
Obwohl manche das gern hätten, ist das Eigentum kein uneingeschränktes Recht - und es gibt immer zahlreichere Beschränkungen des Eigentums. Das Eigentum ist gottlob nicht unantastbar
Das ist von Staat zu Staat verschieden - sogar in der EU. Sie wird da oft gar nicht einmal gefragt
Beispiel Auto
Der Autofahrer darf auf bundesrepublikanischen Autobahnen so schnell fahren wie er will, auf österreichischen Autobahnen kann er nicht so schnell fahren wie es ihm Spaß macht, es gilt Tempo 130

