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Schutz ethnischer, kultureller und rel. Minderheiten gleichwelcher Art vor Verfolgung
#3
Eine teleologische Auslegung des Grundgesetzes läßt einen derartig unbestimmten Willen des damaligen Gesetzgebers nicht vermuten.
Die Sekte des Shingon-Shu mit ihrer Sokushinbutsu ist ja nicht einmal mehr in Japan erlaubt.

Und ausserdem sind unbestimmte Begriffe in Gesetzen verfassungswidrig, da sie dem Rechtsanwender (Polizist, Behörde, Richter) unerwünschten Ermessensspielraum geben. Das ginge dann bald in Richtung Richterstaat

Der Alptraum jedes Demokraten!
Nicht der Wille der Mehrheit entscheidet, sondern der Wille einer einzementierten (unabsetzbaren!) Richterkaste. Wie im alten Israel zur Zeit der Richter


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RE: Schutz ethnischer, kultureller und rel. Minderheiten gleichwelcher Art vor Verfolgung - von Sinai - 18-12-2022, 14:26

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