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Schutz ethnischer, kultureller und rel. Minderheiten gleichwelcher Art vor Verfolgung
#20
Okay, eine Antwort auf meine Frage war das nicht.

Und Du machst immer wieder denselben Fehler: "pauschal den statutarischen Schutz jedweder sexuellen, kulturellen, religiösen oder ethnischen Minderheit" zu etablieren, steht ueberhaupt nicht zur Debatte, ist also einer Deiner ueblichen Strohmaenner, die Du so gerne abzufackeln versuchst.

Auch kranken Deine Beispiele an demselben Problem wie schon so oft: Deine angeblich durch eine Toleranzbestimmung zu erlaubenden Praktiken verstossen gegen geltende Gesetze, die andere Bereiche als sexuelle, religioese, etc. Bereiche abdecken, sind also sowieso verboten. Es gibt ja schliesslich auch andere Grundrechte, z.B. die auf die Unversehrtheit des Koerpers. Warum es hier eine Ausnahme fuer die Beschneidung maennlicher Knaben gibt, haben wir jetzt schon so oft diskutiert, dass eine erneute Diskussion speziell hierzu ueberfluessig ist; das ist ja ausserdem auch jetzt schon erlaubt. Die einzige Lehre, die wir daraus ziehen koennen, ist, dass wir bei eigenen kulturellen Gewohnheiten dann doch mal eine Ausnahme machen, auch wenn sie eigentlich gegen bestimmte andere Rechte verstossen.


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RE: Schutz ethnischer, kultureller und rel. Minderheiten gleichwelcher Art vor Verfolgung - von Ulan - 29-12-2022, 12:21

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