(05-09-2023, 22:00)Thomas B. Reichert schrieb: Enteignung von Kirchengut im Jahr 1803
Ich fand das im Wikipedia:
Säkularisation - Wikipedia
"Rechtsrheinische Gebiete 1803
Durch die Verschiebung der französischen Ostgrenze hatten deutsche Territorialherren Gebietsverluste erlitten. Als Entschädigung wurden ihnen im Reichsdeputationshauptschluss von 1803 die kirchlichen Reichsstände (die geistlichen Fürstentümer) und die meisten Reichsstädte (in diesem Fall spricht man von Mediatisierung) zugeschlagen.
Artikel 35 des Reichsdeputationshauptschlusses ging über die reine Entschädigung sogar hinaus. Die Gebäude und Güter der aufgehobenen Stifte, Abteien und Klöster wurden der Disposition (Verfügungsgewalt) der Landesherren unterstellt. Das erlaubte es auch Herrschern, die keinen Territorialverlust erlitten hatten, kirchliche Güter zu ihren Gunsten einzuziehen und ihre Finanzen zu entlasten.
Der Reichsdeputationshauptschluss betraf die geistlichen Kurfürstentümer Köln und Trier, das Erzstift Salzburg sowie die Hochstifte Olmütz, Augsburg, Bamberg, Basel, Breslau . . ."
Anm.: Hervorhebung eines Satzes durch Fettdruck von mir

 
 

 
