29-09-2023, 12:11
(27-09-2023, 20:40)Sinai schrieb: "Gegenpapst"
…
Eine kirchenrechtlich sehr unklare Situation.
Kirchenrechtlich ist die Sache nicht unklar, sondern eindeutig. Rechtmäßig im Amt ist derjenige, der nach der gültigen Wahlordnung ins Amt gewählt wurde. Entsprechende Wahlordnungen existieren seit 1059.
(27-09-2023, 20:40)Sinai schrieb: Gegenpäpste gab es im 14. Jahrhundert im frz. Avignon
Gegenpäpste (für die frühe Zeit besser: "konkurrierende Bischöfe von Rom", siehe HIER (klick!); der Begriff "antipapa" scheint erstmals 1127 auf) hat es schon in der Antike gegeben. Der erste und zugleich prominenteste von diesen war Hippolyt von Rom gewesen. Er hat es auch geschafft, in die Gemeinschaft der Heiligen einzugehen.
MfG B.