(29-09-2023, 13:31)Ulan schrieb:(29-09-2023, 11:22)Sinai schrieb: Ich habe mir den Artikel Exkommunikation im Wikipedia angesehen:
Häresie (can. 1364 §1 CIC)
Schisma (can. 1364 §1 CIC)
Exkommunikationen sind heutzutage extrem selten. Das ist halt ein Säbelrasseln des philippinischen Bischofs
Das trifft alles zu in diesem Fall.
Glücklicherweise bist Du nicht der für Exkommunikationen zuständige Gerichtshof

Du bist nur ein Laie und deine Meinung ist hier nicht maßgeblich oder auch nur gefragt.
Und immerhin gilt noch bis zur Verurteilung durch den gesetzlichen Richter die Unschuldsvermutung
Zum Nachdenken:
"Die Exkommunikation als Tatstrafe tritt nur in jenen Fällen ein, in denen sich der Betreffende bewusst war, dass der von ihm begangene Akt kirchlicherseits eine Straftat ist."
"Die Exkommunikation von Gegnern des Unfehlbarkeitsdogmas wurde im Mai 1873 im Deutschen Reich verboten."
Alle Zitate aus: Exkommunikation - Wikipedia
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Wenn jemand aus bestem Wissen und Gewissen etwas behauptet, ohne zu wissen, dass der von ihm begangene Akt kirchlicherseits eine Straftat ist, schaut es anders aus.
Denn der Satz "Nichtwissen schützt vor Strafe nicht" gilt nicht im sehr milden Kirchenrecht.
Und wurde das Verbot der Exkommunikation von Gegnern des Unfehlbarkeitsdogmas jemals aufgehoben?
Mir ist keine Jahreszahl bekannt.