21-12-2023, 18:23
(20-12-2023, 20:56)Sinai schrieb: In der EU hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte "erkannt" (ein Erkenntnis), dass lebenslanger Freiheitsentzug gegen die Menschenwürde ist. Da hat der Gerichtshof eigentlich recht.
In Wahrheit ist ja jede Strafe eine Verletzung der Menschenwürde, sogar eine fünfjährige Haftstrafe.
Zur Menschenwürde:
Das menschliche Leben ist die vitale Basis der Menschenwürde als tragendem Konstitutionsprinzip und oberstem Verfassungswert. Jeder Mensch besitzt als Person diese Würde, ohne Rücksicht auf seine Eigenschaften, seinen körperlichen oder geistigen Zustand, seine Leistungen und seinen sozialen Status
Die Denkweise von dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist kindlich. Wenn man einen Mörder nach 10 oder 20 Jahren aus dem Gefängnis entlasst, dann ist die Soziale Ordnung kaputt, weil der Mörder wieder jemanden Töten kann oder jemanden belästigen kann, der Mörder ist eine gefährliche Person.

