Personen, die als Gefahr fuer Oeffentlichkeit wahrgenommen werden, werden nicht freigelassen. Fuer so etwas gibt's die Sicherungsverwahrung.
Die meisten Morde geschehen ja nicht ganz ohne Grund (Habgier, "billige" Scheidung, Erbschaft, Eifersucht (falls nicht im Affekt begangen), etc.). Der urspruengliche Grund fuer den Mord ist in den meisten Faellen waehrend des Zeitraums der Strafverbuessung oder schon vor Antritt derselben verschwunden. Was bleibt, sind Leute mit psychischen Stoerungen, und die werden dann weiter "betreut".
Die meisten Morde geschehen ja nicht ganz ohne Grund (Habgier, "billige" Scheidung, Erbschaft, Eifersucht (falls nicht im Affekt begangen), etc.). Der urspruengliche Grund fuer den Mord ist in den meisten Faellen waehrend des Zeitraums der Strafverbuessung oder schon vor Antritt derselben verschwunden. Was bleibt, sind Leute mit psychischen Stoerungen, und die werden dann weiter "betreut".

