12-03-2024, 21:37
(12-03-2024, 21:05)Sinai schrieb:(12-03-2024, 20:59)nobody schrieb: . . . hätte man ihm dies verbieten wollen, dann hätte man „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ nehmen können. Aber es war und ist sein Recht!
Erregung öffentlichen Ärgernisses ist etwas ganz anderes. Der Provokateur lockt Terror auf Schweden und auf die unschuldigen schwedischen Bürger und Kinder
Brauchen wir solche Leute in Europa ?
(12-03-2024, 20:59)nobody schrieb: Bücherverbrennungen sind legal, oder kann man mir einen Paragrafen zitieren?
Das wird mir jetzt zu blöd
Also nicht!