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Sollte Atheismus öffentlich zum Ausdruck kommen ?
#19
(22-03-2024, 22:43)Sinai schrieb: Warum willst du den §166 StGB ersatzlos streichen ??

"(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Deutschland schützt Menschen vor Beschimpfungen - und das ist gut so!

Oder schwebt dir eine Bananenrepublik vor, in der Menschen wahllos beschimpft werden dürfen, ohne dass sich diese wehren können ??

Das hatten wir schon mal ausdiskutiert. Das Gesetz ist ungerecht. Im Prinzip schuetzt es, so wie es funktioniert, in Deutschland nur Muslime vor Beschimpfung, nicht aber Christen, weil im Falle von Christenbeschimpfung keine Stoerung der oeffentlichen Ordnung zu erwarten ist. Wobei diese meine Ausfuehrung schon eine Auslegung des Gesetzes ist, die von praktischen Beispielen der Anwendung ausgeht, denn das offensichtliche Hauptproblem ist, dass jemand, der gegen diesen Paragraphen verstoesst, erst dann wissen kann, dass er gegen ihn verstossen hat, wenn die Reaktion der "Oeffentlichkeit" eingetreten ist, und ob und in welcher Form diese Reaktion ausfaellt.


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RE: Solte Atheismus öffentlich zum Ausdruck kommen ? - von Ulan - 22-03-2024, 23:00

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