(11-04-2024, 13:48)Rex schrieb: Es geht beim Recht auf Leben nicht um die Unterschiede zwischen den Menschen in ihrer Entwicklung sondern es umfasst die gesamte Lebensspanne. Nur wird aktuell dieses Recht auf Leben nur geborenen und ungeborenen ab einer bestimmte Schwangerschaftswoche zugeschrieben, was biologisch betrachtet Unsinn ist, denn das Leben selbst beginnt mit der Zygote, wie oft noch?
Das Leben beginnt, wie gesagt, nirgendwo in diesem Prozess, da die Eizelle der Mutter an keinem Punkt dieses Prozesses abstirbt, sondern die erste Zelle des Embryos ausmacht. Was normalerweise entsorgt wird, ist die Zellausstattung des Spermiums, auch wenn das in seltenen Faellen nicht hundertprozentig passiert. Das Kind erbt die gesamte Zellausstattung der Zelle der Mutter, weshalb man auch anhand der Mitochondrien die muetterliche Abstammungslinie herausfinden kann.
Ansonsten ist das eine Rechtsfrage. Recht arbeitet normalerweise nicht mit Absolutismen, sondern immer mit Interessenausgleichen. So auch hier. Das Recht auf Leben hat sowieso diverse andere Ausnahmen.

