11-04-2024, 13:59
(11-04-2024, 13:52)Ulan schrieb:Es geht doch nicht um das Leben per se, sondern um das menschliche Leben. Ohne Zutun der Samenzelle entwickelt sich kein menschlicher Körper. Der erste menschliche Zustand ist biologisch betrachtet der der Zygote. Klar erkennt man da keinen Körper, kein Gehirn, kein Nervensystem,... aber all das sind Ausprägungen die diese Zygote erst in späteren Zuständen menschlicher Existenz entwickelt. Genau hier setzt das Recht an und versucht anhand des Zustandes der menschlichen Entwicklung einen allgemeinen Zeitpunkt zu definieren, ab dem das Recht auf Leben gelten soll. Rechtswissenschaftlich mag das eine legitime Überlegung sein, aber aus biologischer Sicht ist die Frage eindeutig: Das menschliche Leben beginnt mit dem Zustand der Zygote.(11-04-2024, 13:48)Rex schrieb: Es geht beim Recht auf Leben nicht um die Unterschiede zwischen den Menschen in ihrer Entwicklung sondern es umfasst die gesamte Lebensspanne. Nur wird aktuell dieses Recht auf Leben nur geborenen und ungeborenen ab einer bestimmte Schwangerschaftswoche zugeschrieben, was biologisch betrachtet Unsinn ist, denn das Leben selbst beginnt mit der Zygote, wie oft noch?
Das Leben beginnt, wie gesagt, nirgendwo in diesem Prozess, da die Eizelle der Mutter an keinem Punkt dieses Prozesses abstirbt, sondern die erste Zelle des Embryos ausmacht. Das Kind erbt die gesamte Zellausstattung der Zelle der Mutter, weshalb man auch anhand der Mitochondrien die muetterliche Abstammungslinie herausfinden kann.
Ansonsten ist das eine Rechtsfrage. Recht arbeitet normalerweise nicht mit Absolutismen, sondern immer mit Interessenausgleichen. So auch hier.