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Strafmündigkeit, gesetzliches Alter
#5
Zu dem Thema gab's uebrigens auch gerade ein Standard-Interview mit einer Gerichtspsychologin:
*https://www.derstandard.at/story/3000000215060/gerichtsgutachterin-kastner-strafmuendigkeit-ab-zwoelf-jahren-waere-angebracht

Am grundsaetzlichen Prozedere wuerde das nur wenig aendern, meinte sie, da ja auch heute ueber 14-jaehrige immer noch als strafunmuendig erklaert werden koennten, wenn das angebracht waere. Ziel waere aber nicht, so junge Kinder ins Gefaengnis zu bringen. Vielmehr sollten die in Massnahmen gesteckt werden, die nicht von den Jugendaemtern, sondern direkt vom Gericht kontrolliert werden, damit sich dem niemand entziehen kann. Sie sieht in dem Alter halt noch gute Chancen, die Kinder dauerhaft von einer kriminellen Laufbahn abzuhalten.
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RE: Strafmündigkeit, gesetzliches Alter - von Ulan - 21-04-2024, 15:38

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